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Pflichtschulungen in Microsoft 365: zuweisen, per E-Learning durchführen, nachweisen

Pflichtschulungen unterscheiden sich in einem Punkt grundlegend von freiwilliger Weiterbildung: Bei ihnen zählt nicht, ob ein Angebot attraktiv ist, sondern ob am Ende jeder Nachweis stimmt. Wer die jährliche Datenschutzunterweisung oder die Arbeitssicherheits-Belehrung im Ernstfall nicht belegen kann, steht schnell in der Haftung. Der Nachweis ist bei diesen Themen keine Formsache, sondern der Grund, warum sie überhaupt verwaltet werden.

Genau deshalb ist eine Excel-Liste hier der falsche Ort. Eine Zeile in einer Tabelle sagt aus, dass jemand auf einer Teilnehmerliste stand, nicht aber, dass er den Kurs wirklich durchlaufen und abgeschlossen hat. Zwischen eingeladen und nachweislich absolviert liegt die Lücke, die im Ernstfall zählt. Dieser Artikel geht den ganzen Weg durch: von der Zuweisung an die richtigen Personen über die Durchführung als E-Learning bis zu einem Nachweis, der einer Prüfung standhält, alles innerhalb einer bestehenden Microsoft-365-Umgebung. Wie sich das Thema in das größere Bild des Schulungsmanagements einordnet, behandelt der übergeordnete Beitrag.

Zuweisen statt anbieten

Bei freiwilliger Weiterbildung stöbern Mitarbeitende im Katalog und melden sich selbst an. Bei einer Pflichtschulung kehrt sich das um: HR weist sie einer definierten Gruppe zu, und die Teilnahme ist nicht optional. Diese Zuweisung ist der erste Schritt, an dem sich Vollständigkeit entscheidet.

Sinnvoll ist die Zuweisung an Zielgruppen statt an einzelne Personen. Alle im Lager brauchen die Gefahrgut-Unterweisung, alle mit Systemzugang die Datenschutzschulung. Wird die Pflicht an eine Gruppe gehängt, sind neue Mitarbeitende automatisch erfasst, sobald sie der Gruppe angehören, statt bei jedem Eintritt manuell nachgetragen zu werden. Das schließt die häufigste Lücke, nämlich die Person, die zwischen zwei Schulungsrunden ins Unternehmen kommt und dabei übersehen wird.

Fristen und Wiederholung

Pflichtschulungen sind fast immer terminiert. Viele kehren jährlich wieder, andere in festen Intervallen oder anlassbezogen bei einer neuen Anlage oder einem neuen Verfahren. Ein brauchbares System muss zwei Dinge im Blick behalten: bis wann eine zugewiesene Schulung zu absolvieren ist, und wann die nächste Runde fällig wird.

Ohne Automatik wird das schnell unübersichtlich, weil jede Schulung ihren eigenen Rhythmus hat. Hilfreich ist, wenn offene und bald fällige Pflichten sichtbar werden, bevor die Frist verstreicht, und wenn Erinnerungen ausgehen, ohne dass jemand sie einzeln verschickt. So verschiebt sich der Aufwand von der ständigen Nachverfolgung hin zur Ausnahme, dem Fall, in dem trotz Erinnerung nichts passiert.

Durchführung per E-Learning

Ein großer Teil der Pflichtschulungen eignet sich für E-Learning. Datenschutz, IT-Sicherheit, Compliance-Grundlagen oder Arbeitssicherheit lassen sich als Online-Kurs absolvieren, den jede Person dann bearbeitet, wenn es in den Arbeitstag passt. Das spart die Koordination von Präsenzterminen und macht die Durchführung planbar.

Damit ein solcher Kurs mehr ist als ein Video mit anschließendem Häkchen, kommt der SCORM-Standard ins Spiel. Er transportiert nicht nur den Inhalt, sondern auch die Information, ob und wie weit jemand den Kurs durchlaufen und abgeschlossen hat. Wer E-Learnings über einen Player einbindet, der diesen Standard versteht, erhält den Abschluss nicht als Selbstauskunft, sondern als erfasstes Ereignis. Und genau dieser erfasste Abschluss ist beim Pflichtthema der entscheidende Punkt, weil aus ihm der Nachweis entsteht.

Ob die Inhalte extern zugekauft oder selbst erstellt sind, spielt für die Einbindung keine Rolle, solange sie im SCORM-Format vorliegen. Ein zugekaufter Datenschutzkurs und eine selbst produzierte Einweisung in eine hauseigene Maschine landen im selben System und werden gleich behandelt.

Der Nachweis, der standhält

Am Ende steht die Frage, die den ganzen Prozess trägt: Lässt sich belegen, dass die richtige Person zur richtigen Zeit teilgenommen und abgeschlossen hat. Ein belastbarer Nachweis besteht aus mehr als einem Häkchen. Er hält fest, wer zugewiesen war, wer tatsächlich teilgenommen hat, wann der Abschluss erfolgte und auf welcher Grundlage, etwa dem erfassten Abschluss eines E-Learnings.

Aus diesen Daten sollte sich eine Teilnahmebestätigung erzeugen lassen, ohne sie von Hand zu tippen. Kommt eine Prüfung durch eine Behörde, einen Auditor oder im Schadensfall, ist nicht die Aussage entscheidend, dass geschult wurde, sondern das Dokument, das es zeigt. Wer diesen Nachweis erst im Anlassfall zusammensuchen muss, hat ihn im Zweifel nicht.

Von den Kennzahlen her ist die Teilnahmequote an Pflichtschulungen zugleich eine Größe, die im ESG- und Compliance-Reporting auftaucht. Der saubere Nachweis auf Einzelfallebene ist damit auch die Grundlage für die aggregierte Auswertung.

Wo pemundo ansetzt

pemundo Learn deckt diese Kette im eigenen Microsoft-365-Tenant ab. Pflichtschulungen lassen sich über zielgruppenbasierte Berechtigungen zuweisen, sodass die passenden Personen die Schulung erhalten und neue Mitarbeitende automatisch nachrücken. Fristen und Statuswechsel sind hinterlegt, sodass offene und bald fällige Pflichten sichtbar werden und erledigte Runden ohne Zutun in den Abschluss wandern.

Für die Durchführung steht ein eigener SCORM-Player bereit: Ein Datenschutzkurs von einem externen Anbieter und eine intern erstellte Einweisung in eine hauseigene Maschine laufen darüber gleichermaßen, und der Player meldet den Abschluss zurück, statt ihn der Selbstauskunft zu überlassen. Auf dieser erfassten Grundlage entsteht die Bestätigung automatisch, sodass sie im Prüffall nicht erst erstellt, sondern nur abgerufen werden muss. Weil die Daten neben der digitalen Personalakte in derselben Umgebung liegen, ist der Nachweis dort abgelegt, wo er hingehört, und nicht in einem separaten Werkzeug.

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Häufige Fragen

Wie weisen wir Pflichtschulungen lückenlos nach?

Über eine durchgängige Dokumentation von Zuweisung, tatsächlicher Teilnahme und Abschluss, aus der sich eine Teilnahmebestätigung erzeugen lässt. Entscheidend ist, dass der Abschluss erfasst wird und nicht auf Selbstauskunft beruht, und dass der Nachweis jederzeit abrufbar ist, nicht erst im Anlassfall zusammengesucht werden muss.

Können wir Pflichtschulungen als E-Learning durchführen?

Ja, ein großer Teil eignet sich dafür, etwa Datenschutz, IT-Sicherheit oder Arbeitssicherheit. Wichtig ist, dass der Abschluss technisch erfasst wird. Über den SCORM-Standard liefert das E-Learning die Abschlussinformation zurück, aus der der Nachweis entsteht.

Wie stellen wir sicher, dass neue Mitarbeitende erfasst werden?

Indem die Pflicht an eine Zielgruppe statt an einzelne Personen gebunden ist. Wer der Gruppe angehört, erhält die Zuweisung automatisch, sodass niemand zwischen zwei Schulungsrunden übersehen wird.

Lassen sich extern zugekaufte Kurse einbinden?

Ja, sofern sie im SCORM-Format vorliegen. Zugekaufte und selbst erstellte Inhalte werden im selben System eingebunden und beim Abschluss gleich behandelt.

Christina Mokoru & Martin Sulzbacher
👋🏻 Hi, wir sind Christina und Martin, das Gründerteam von pemundo. Bei uns geht's um alle Facetten der HR Digitalisierung, und die ist viel mehr als HR Software. Aus eigener HR-Praxis und täglichen Gesprächen mit KMU wissen wir, wo es im Alltag wirklich klemmt. 🤝 Wir wollen dich und deine HR Abteilung dazu "enablen", digitaler zu werden, praktisch und in der Umgebung, die ihr schon habt.

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